Altbergbau „Am Adelsberg“ in Hellmitzheim

Das Bergamt Nordbayern der Regierung von Oberfranken erlässt ein Betretungs- und Befahrungsverbot zur Gefahrenabwehr in Hellmitzheim.

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Amtliche Bekanntmachung

Im Bereich des ehemaligen Gipsbergwerks „Am Adelsberg“ besteht ein erhöhtes Risiko für Tagesbrüche, die eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit der Bevölkerung darstellen können. Daher hat das Bergamt Nordbayern der Regierung von Oberfranken eine sicherheitsrechtliche Verordnung erlassen, die ab sofort das Betreten und Befahren des Adelsbergs im Gebiet der Stadt Iphofen, Ortsteil Hellmitzheim (Unterfranken), ganzjährig für die Öffentlichkeit untersagt.

Der Gefahrenbereich umfasst das Plateau des Adelsbergs im Bereich der Streuobstwiesen sowie brachliegender Flächen. Bebaute Flächen sind nicht betroffen. Die Verordnung mit genauem Geltungsbereich ist im Amtsblatt der Regierung von Oberfranken veröffentlicht: Oberfränkisches Amtsblatt Nr. 15/2023 – Sonderausgabe (bayern.de). Zum Ansehen und Herunterladen mit markiertem Lageplan hier

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Weitere Hinweise

Eine Verfüllung der ehemaligen Bergbaustollen ist nicht möglich bzw. wäre aufgrund der großflächigen Ausdehnung mit unzumutbar hohen Kosten verbunden. Daher kann nur ein allgemeines, sofortiges Betretungs- und Befahrungsverbot die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. In den vergangenen Jahren wurde der Adelsberg im Winter insbesondere als Rodelhang genutzt, was fortan nicht mehr gestattet ist. Vom Verbot sind nur wenige Ausnahmen zugelassen, beispielsweise zur Bewirtschaftung des Streuobstbestandes. Vor Ort weisen Warnhinweisschilder auf den Gefahrenbereich hin.

Die Grundstückseigentümer, für die einzelne Ausnahmeregelungen vom Betretungs- und Befahrungsverbot bestehen, erhalten zudem Verhaltensanweisungen für das Betreten oder Befahren ihrer Grundstücke, um das Risiko eines Schadenseintritts bestmöglich zu verringern.

Ehemaliges Gipsbergwerk birgt Gefahr von Tagesbrüchen

Das ehemalige Gipsbergwerk „Am Adelsberg“ befindet sich etwa 6 km südwestlich des Zentrums der Stadt Iphofen im Ortsteil Hellmitzheim im Landkreis Kitzingen, Regierungsbezirk Unterfranken. Das alte Bergwerk wurde von 1885 bis 1957 zur untertägigen Gewinnung von Gips betrieben. Auf Veranlassung des Bergamts Nordbayern führte ein Sachverständigenbüro Erkundungsbohrungen im Westen des Adelsbergs durch. Hierbei fand man durch Einsatz modernster Lasermessungen größere, vormals unbekannte Hohlräume im Untergrund.

Gefahrenerforschungsmaßnahmen

Anlass für die aktuellen Gefahrenerforschungsmaßnahmen durch das Bergamt Nordbayern war die Absicht der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen, ein Baugebiet auszuweisen. Anhand der aktuell vorliegenden Untersuchungsergebnisse für das ehemalige Gipsbergwerk hat das Bergamt Nordbayern den Gefahrenbereich der besonders risikobehafteten Bereiche für den Erlass der Verordnung bestimmen können. Die Ergebnisse zeigen erstmalig das erhöhte Gefährdungspotenzial durch die großflächige Ausdehnung der Hohlräume im Untergrund.

Bereits im Juni 2022 informierte das Bergamt Nordbayern die betroffenen Grundstückseigentümer in Hellmitzheim über die vorgesehenen Gefahrenerforschungsmaßnahmen. Am 20. November 2023 fand eine weitere Informationsveranstaltung in Hellmitzheim zu den Ergebnissen der Erkundungen statt, bei der die Grundstückseigentümer für die Gefahren durch den früheren Bergbau sensibilisiert und über das weitere Vorgehen im Umgang mit den betroffenen Grundstücken informiert wurden.

Das Bergamt Nordbayern wird die Gefahrensituation weiter überwachen und eine regelmäßige Evaluierung der Risikolage vornehmen.

Bayreuth, 12. Dezember 2o23

Sabine Kerner | Regierung von Oberfranken

presse@reg-ofr.bayern.de | www.regierung.oberfranken.bayern.de

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Titelfoto: Winterlicher Sonnenuntergang an der Kuppe am Adelsberg in Hellmitzheim | (c)Harald_Heinritz_Archiv2oo9