Ablesung der Wasserzähler für 2o24

Die Stadtverwaltung Iphofen bittet um Ablesung der Wasserzählerstände und Mitteilung bis spätestens Jahresende 2o24.

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Bis spätestens 31. Dezember 2o24

In Kürze wird die Stadtverwaltung die Jahresrechnung für die Wasser- und Abwassergebühren erstellen. Dazu ist die Ablesung der Wasserzähler erforderlich.

Für die Mitteilung des Zählerstandes gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  1. Online-Meldung über die Internetseite www.vgem-iphofen.de. Auf der Startseite dann rechts oben auf das Bürgerserviceportal und weiter mit einem Klick auf Bürgerservice. Unter dem Stichwort „Wasserzählerablesung“ öffnet sich das Online-Formular. Für die Eingabe werden Angaben benötigt, welche auf der Rückseite eines Schreibens zu finden sind, dass an alle Haushalte bzw. Grundstückseigentümer verteilt wurde.
  2. Rückseite des zugestellten Schreibens ausfüllen und per Fax an die Stadtverwaltung senden. Fax-Nr. 09323 871555.
  3. Schreiben auf der Rückseite ausfüllen und wieder an die Stadtverwaltung per Post senden. Anschrift befindet sich auf dem Anschreiben.

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Die abgelesenen Zählerstände bitte bis spätestens Dienstag, den 31.12.2o24, melden. Sollte bis dahin keine Rückmeldung bei der Stadtverwaltung eingehen, wird der Wasserverbrauch geschätzt.

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Noch Fragen? Die Sachbearbeiterinnen bei der Verwaltungsgemeinschaft 97346 Iphofen, Marktplatz 26, helfen gerne weiter:

Monika Holfelder – Tel. 09323 8715-54

Fax: 09323 8715-55 – eMail: monika.holfelder@vgem.iphofen.de

und

Dorothee Woitalla – Tel. 09323 8715-48

Fax: 09323 8715-55 – eMail: dorothee.woitalla@vgem.iphofen.de

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Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.

Ihre Stadtverwaltung Iphofen

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Text aus Anschreiben der Stadtverwaltung | Titelfoto: B.Gade©GemeindebriefDruckerei.de