Flurgang der Feldgeschworenen

Ab dem 2. April findet in der Hellmitzheimer Flur eine Grenzbegehung der Feldgeschworenen statt.

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Anordnung

Begangen wird der Flurteil östlich der Staatstraße 2418 und südlich der Bahnstrecke in der Gemarkung Hellmitzheim.

Dabei werden Grenzen und Grenzzeichen an allen gemeindlichen Grundstücken überprüft. Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken haben dafür zu sorgen, dass die Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben. Bis zur Grenzbegehung sind von den Eigentümern und Nutzungsberechtigten sämtliche Grenzzeichen sichtbar zu machen. Mängel bzw. Schäden sind den Feldgeschworenen zu melden.

Soweit Mängel an den Grenzen und den Grenzzeichen der gemeindlichen Grundstücke festgestellt werden, beantragt die Stadt Iphofen als beteiligte Grundstückseigentümerin gleichzeitig deren Behebung durch die Feldgeschworenen. Kosten, die durch die Abmarkungstätigkeit der Feldgeschworenen entsteht, sind der Stadt Iphofen durch den Verursacher zu erstatten.

Stadt Iphofen, 15. März 2023

Dieter Lenzer, 1. Bürgermeister | Walter Düll, Siebener-Obmann Hellmitzheim

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Titelfoto: Flur zwischen Dornheim und Hellmitzheim mit jagender Wiesenweihe | (c)Harald_Heinritz_Archiv`19