Heckenpflege an privaten Grundstücken

Damit insbesondere Geh- und Fahrwege ungehindert genutzt werden können, sollten überhängende Gehölze geschnitten werden.

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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wir bitten alle Grundstückseigentümer/innen notwendige Rückschnittmaßnahmen an Bäumen, Sträuchern und Hecken bis spätestens 28. Februar 2022 durchzuführen. Wir bitten Sie außerdem, bis dahin ihre Gehölze soweit zurückzuschneiden, dass Gehwege ungehindert genutzt werden können und Straßenlampen frei sind.

In der Zeit vom 1. März bis 30. September ist es nach dem Bundesnaturschutzgesetzt nicht erlaubt, Hecken abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Dies gilt auch für lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze. Das zeitlich begrenzte Schneideverbot dient dem allgemeinen Schutz aller Arten. Außerdem sollen Blütenangebot für Insekten während dieser Zeit erweitert, brütende Vogelarten geschützt und Gehölze als Brutplatz in der Saison erhalten werden.

Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung.

Dieter Lenzer, 1. Bürgermeister, Stadt Iphofen