Ablesen der Wasserzähler für Abrechnung 2o21

Die Stadtverwaltung Iphofen bittet um Ablesung der Wasserzähler.

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In Kürze wird die Stadtverwaltung die Jahresrechnung für die Wasser- und Abwassergebühren erstellen. Dazu ist die Ablesung der Wasserzähler erforderlich.

Für die Mitteilung des Zählerstandes gibt es folgende Möglichkeiten:

  1. Online-Meldung über die Internetseite https://www.stadt-iphofen.de/politik-verwaltung/verwaltung/buergerserviceportal/. Auf der Startseite dann auf das Bürgerserviceportal und weiter mit einem Klick auf Bürgerservice. Unter dem Stichwort „Wasserzählerablesung“ öffnet sich das Online-Formular. Für die Eingabe werden Angaben benötigt, welche auf der Rückseite eines Schreibens zu finden sind, dass an alle Haushalte bzw. Grundstückseigentümer verteilt wurde.
  2. Rückseite des zugestellten Schreibens ausfüllen und per Fax an die Stadtverwaltung senden. Fax-Nr. 09323 871555.
  3. Schreiben auf der Rückseite ausfüllen und wieder an die Stadtverwaltung senden bzw. in den Briefkasten der Geschäftsstelle werfen. Anschrift befindet sich auf dem Anschreiben.

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Die abgelesenen Zählerstände können online über das Bürgerserviceportal bis einschließlich Sonntag, den 9. Januar 2o22, gemeldet werden. Ausgefüllte Formulare können bis 11. Januar 2o22 an die Verwaltungsgemeinschaft Iphofen geschickt werden. Sollte bis dahin keine Rückmeldung eingehen, wird der Wasserverbrauch geschätzt.

Der Versand der Abrechnungsbescheide erfolgt Mitte Februar 2o22.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.

Ihre Stadtverwaltung Iphofen

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Text aus Anschreiben der Stadtverwaltung vom 13.12.2o21 | Titelfoto: Harald_Heinritz_Archiv