Flurgang der Feldgeschworenen

Ab 28. März findet in Hellmitzheim die Grenzbegehung der Feldgeschworenen statt.

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Nach dem Abmarkungsgesetz (AbmG) erlässt die Stadt Iphofen folgende

ANORDNUNG

  1. Ab Montag, den 28. März 2o22, findet im Stadtteil Hellmitzheim die Grenzbegehung der Feldgeschworenen statt. Begangen wird der Flurteil südlich des Kirchbaches und westlich der Staatsstraße 2418, Gemarkung Hellmitzheim.
  2. Überprüft werden in diesem Flurteil alle Grenzen und Grenzzeichen an allen gemeindlichen Grundstücken sowie an der Gemeindegrenze.
  3. Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken haben gemäß Art. 9 AbmG dafür zu sorgen, dass die nach den Vorschriften des AbmG oder nach früheren Vorschriften angebrachten Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben. Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken werden aufgefordert, bis zur Grenzbegehung sämtliche Grenzzeichen an ihren Grundstücken sichtbar zu machen. Mängel bzw. Schäden sind den Feldgeschworenen zu melden.
  4. Soweit Mängel an den Grenzen und den Grenzzeichen der gemeindlichen Grundstücke festgestellt werden, beantragt die Stadt Iphofen als beteiligte Grundstückseigentümerin gleichzeitig deren Behebung durch die Feldgeschworenen.

Kosten, die durch die Abmarkungstätigkeit der Feldgeschworenen entstehen, sind der Stadt Iphofen durch den Verursacher zu erstatten.

STADT IPHOFEN, den o7.o3.2o22

Dieter Lenzer, 1. Bürgermeister | Walter Düll, Obmann

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Titelfoto: Grenzbegehung der Siebener aus Possenheim und Hellmitzheim | (c)Karl_Mandel_Archiv_2o19

Mehr zu den Hellmitzheimer Feldgeschworenen (Siebener) hier https://hellmitzheim.de/siebener/