Stallpflicht für Geflügel aufgehoben

Landkreis Kitzingen | Aufgrund rückläufiger Fallzahlen von Geflügelpest in Bayern wird ab sofort die präventive Stallpflicht für Hausgeflügel beendet.

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Dies teilte das Landratsamt in Kitzingen mit. Weiter in Kraft bleiben jedoch die Regeln für erhöhte Sicherheitsmaßnahmen auch für kleine Geflügelbestände. Es sei unbedingt weiter darauf zu achten, dass es zu keinem direkten oder indirekten Kontakt von Hausgeflügel und wilden Wassergeflügel kommt, etwa über kontaminierte Schuhe, Futter oder Wasser.

Denn: Es besteht weiterhin noch eine Gefahr des Eintrags der Geflügelpest

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Titelfoto: Harald_Heinritz_Archiv2o19