Die Stadtverwaltung Iphofen veröffentlicht zum Volksbegehren „Rettet die Bienen“ eine amtliche Bekanntmachung.
Amtliche Bekanntmachung:
Die Eintragungsfrist zum Volksbegehren ist vom 31. Januar bis 13. Februar 2019 in der Verwaltungsgemeinschaft, Marktplatz 26, 97346 Iphofen.
Öffnungszeiten: Mo. – Mi. von 8:00 bis 16:00 Uhr, Do. von 8:00 bis 18:00 Uhr, Fr. von 8:00 bis 13:00 Uhr, Sa. (02.02.2019) von 10:00 bis 12:00 Uhr, Do. (07.02.2019) von 8:00 bis 20:00 Uhr.
Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sich nur in einem Eintragungsraum des Eintragungsbezirks eintragen, in dessen Wählerverzeichnis sie/er geführt wird. Die Stimmberechtigten haben ihren Personalausweis oder Reisepass zur Eintragung mitzubringen.
Jeder/Jede Stimmberechtigte kann ihre/seine Stimme nur einmal und nur persönlich ausüben. Stellvertretung ist unzulässig; es besteht keine Möglichkeit, die Eintragung brieflich zu erklären. Die Eintragung kann nicht zurückgenommen werden.
Die ausführliche Bekanntmachung findet sich unter https://www.stadt-iphofen.de/aktuelles-termine/aktuelle-meldungen/
(Text aus Iphöfer Nachrichten Nr.04/19 | Foto: Archiv Harald Heinritz)