Ab dem 9. April findet in Hellmitzheim eine Grenzbegehung der Siebener (Feldgeschworene) statt.
Begangen wird der Flurteil zwischen östlich der Staatsstraße 2418 und nördlich der Bahn, bis zur Bundesstraße 8.
Dabei werden Grenzen und Grenzzeichen an allen gemeindlichen Grundstücken überprüft. Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken haben dafür zu sorgen, dass die Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben. Bis zur Grenzbegehung sind von den Eigentümern und Nutzungsberechtigten sämtliche Grenzzeichen sichtbar zu machen. Mängel bzw. Schäden sind den Feldgeschworenen zu melden.
Soweit Mängel an den Grenzen und den Grenzzeichen der gemeindlichen Grundstücke festgestellt werden, beantragt die Stadt Iphofen als beteiligte Grundstückseigentümerin gleichzeitig deren Behebung durch die Feldgeschworenen.
Kosten, die durch die Abmarkungstätigkeit der Feldgeschworenen entsteht, sind der Stadt Iphofen durch den Verursacher zu erstatten.
[Text Josef Mend – 1. Bürgermeister, Richard Veit – Obmann | Foto Harald Heinritz)